Rechtliche Tipps:

(Bitte teilen Sie uns mit, wenn die entsprechenden Links nicht funktionieren bzw. “ins Leere laufen” oder wenn die Inhalte dieser Links nicht mit unseren Stichworten übereinstimmen:)

Arbeitsrecht - verschiedene Themen:

  • Die Haufe-Mediengruppe bietet zu verschiedenen Themen aus dem Arbeits- und Berufsleben Informationen und (teilweise) Gratis-Downloads an unter den Internet-Adressen:
    http://www.taschenguide.de - Alle Titel der erfolgreichen Reihe, nĂĽtzliche Tools zum Download.
    http://www.redmark.de - Das Business-Portal für digitale Qualitätsdokumente, mit über 2.000 Word-, Excel-, Access- und PDF-Arbeitsdokumenten, die Sie sofort per Download oder als E-Mail-Attachment erhalten können.
     
  • Zu allen Themen des Arbeitsrecht von “A - Z” sind auch die Seiten von “AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz” sehr hilfreich (empfohlen von Finanztest, Linktipp des Bundesministeriums fĂĽr Wirtschaft und Arbeit), erreichbar unter dem Link: http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/index.html
     
  • Ein weiterer empfehlenswerter Link, der sich ebenfalls mit allen Themen rund um das Arbeitsrecht und das Berufsleben befasst, ist die Seite “Arbeit und Recht”: http://www.arbeitsrecht.de/index.phtml

Bewerbungs-Tipps und Bewerbungs-Unterlagen

Insolvenz:

400-Euro-Jobs (Mini-Jobs)

Zu Beginn des Jahres sind die "Gesetze fĂĽr moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft getreten. Sie beinhalten unter anderem Neuregelungen zu den geringfĂĽgigen Beschäftigungen, den so genannten Minijobs. Die  Neuregelungen fĂĽr die geringfĂĽgigen Beschäftigungen gelten ab dem 1. April 2003. Minijobs sind geringfĂĽgige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt. Arbeitet ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob.

Die Bundesknappschaft ĂĽbernimmt  mit ihrer Minijob-Zentrale ab 01.04.03 den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschsteuer und informiert Sie zu allen Fragen zum Thema Minijobs auf der Internet-Seite: http://www.minijob-zentrale.de/

Zeugnissprache:

Auf der Internet-Seite www.zeugnis-profi.de haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zeugnis auf “Fußangeln” analysieren zu lassen. Ebenso gibt es dort eine Auflistung gebräuchlicher Formulierungen (mit Bewertung) in Zeugnistexten. Eigentlich ist die Website eine gewerbliche Seite, d. h., die Firma Alpenland möchte ihre Software verkaufen. Es gibt jedoch eine kostenlose Demoversion “Arbeitszeugnis” zum downloaden (Zeugnisse für Angestellte, Arbeiter, Geschäftsführer) sowie eine gratis Download-Version “Arbeitszeugnis Software AZUBIS” (Zeugnis für Azubis und deren Ausbilder)
Als Ergänzung bietet die Website einen anonymen Persönlichkeits- und IQ-Test mit Auswertung an, in dem das Persönlichkeitsbild sowie die emotionale Intelligenz “getestet” wird.

 

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Links zu anderen Web-Seiten, die sich mit speziellen Themen “Rund um den Arbeitsplatz” bzw. mit dem Thema “Arbeitsrecht” befassen. Haftungshinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten  Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrĂĽcklich von diesen Inhalten distanziert. Die K.K. Arbeitsvermittlung bietet auf ihrer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet an. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle gilt fĂĽr alle diese Links: “Wir betonen ausdrĂĽcklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrĂĽcklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der jeweiligen gesamten Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt ebenso fĂĽr alle auf der entsprechenden Homepage angebrachten Links und fĂĽr alle Inhalte der Seiten, zu denen Links fĂĽhren.” FĂĽr den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlieĂźlich deren Betreiber verantwortlich.

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