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Rechtliche Tipps:(Bitte teilen Sie uns mit, wenn die entsprechenden Links nicht funktionieren bzw. “ins Leere laufen” oder wenn die Inhalte dieser Links nicht mit unseren Stichworten übereinstimmen:) Arbeitsrecht - verschiedene Themen:
Bewerbungs-Tipps und Bewerbungs-Unterlagen
Insolvenz:
400-Euro-Jobs (Mini-Jobs)Zu Beginn des Jahres sind die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft getreten. Sie beinhalten unter anderem Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen, den so genannten Minijobs. Die Neuregelungen für die geringfügigen Beschäftigungen gelten ab dem 1. April 2003. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt. Arbeitet ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob. Die Bundesknappschaft übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale ab 01.04.03 den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschsteuer und informiert Sie zu allen Fragen zum Thema Minijobs auf der Internet-Seite: http://www.minijob-zentrale.de/ Zeugnissprache:Auf der Internet-Seite www.zeugnis-profi.de haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zeugnis auf “Fußangeln” analysieren zu lassen. Ebenso gibt es dort eine Auflistung gebräuchlicher Formulierungen (mit Bewertung) in Zeugnistexten. Eigentlich ist die Website eine gewerbliche Seite, d. h., die Firma Alpenland möchte ihre Software verkaufen. Es gibt jedoch eine kostenlose Demoversion “Arbeitszeugnis” zum downloaden (Zeugnisse für Angestellte, Arbeiter, Geschäftsführer) sowie eine gratis Download-Version “Arbeitszeugnis Software AZUBIS” (Zeugnis für Azubis und deren Ausbilder) Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Links zu anderen Web-Seiten, die sich mit speziellen Themen “Rund um den Arbeitsplatz” bzw. mit dem Thema “Arbeitsrecht” befassen. Haftungshinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Die K.K. Arbeitsvermittlung bietet auf ihrer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet an. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle gilt für alle diese Links: “Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der jeweiligen gesamten Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt ebenso für alle auf der entsprechenden Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.” Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. |
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