Was ist private Arbeitsvermittlung - Was ist Zeitarbeit?

1.   Private Arbeitsvermittlung:

Mit einem privaten Arbeitsvermittler schließen Sie keinen Arbeitsvertrag.  Private Arbeitsvermittler erhalten entweder von Unternehmen einen Auftrag, geeignete Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für einen konkreten Arbeitsplatz zu finden. Oder aber Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen oder zwar einen Arbeitsplatz haben, sich aber beruflich verändern möchten, wenden sich an den privaten Arbeitsvermittler, damit dieser sie bei der Suche nach einem entsprechenden Arbeitsplatz unterstützt.  Stimmt das geforderte Profil des Arbeitsplatzes mit den Qualifikationen der Bewerberin bzw. des Bewerbers überein, wird ein Arbeitsvertrag zwischen dem Unternehmen und der Bewerberin/dem Bewerber geschlossen. Unternehmen schätzen die private Arbeitsvermittlung, weil sie flexibel auf ihre Bedürfnisse eingeht und weil hierdurch die Personalabteilungen von zeitaufwendigen Aufgaben und Tätigkeiten entlastet werden.

In der Vergangenheit war es das ausschliessliche Monopol der Arbeitsämter, insbesondere arbeitslose Menschen auf einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Jahre 1994 hat der Gesetzgeber dieses Monopol der Arbeitsämter aufgehoben und somit die Arbeitsvermittlung auch für private Unternehmen zugelassen.

Die anhaltend hohe Zahl der Arbeitslosen, die sich ständig verschlechternde Personalsituation der Arbeitsämter, die Langsamkeit und Schwerfälligkeit der staatlichen Arbeitsvermittlung sowie ein wachsendes Interesse von Arbeitgebern an einer kostensparenden und raschen Vermittlung qualifizierten Personals haben dieser noch jungen Branche eine ständig steigende Akzeptanz gebracht.

Die Zahl der Vermittlungen steigt jährlich um ca. 30 Prozent. Eine Hochrechnung des Bundesverbandes Personalvermittlung (BPV) aus dem Jahre 2000 bestätigt, dass über 130.000 Menschen durch die privaten Arbeitsvermittler in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt wurden - darunter etwa ein Drittel zuvor arbeitslos Gemeldeter.

Insbesondere die Suche nach besser qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird von den Unternehmen zunehmend den privaten Arbeitsvermittlern übertragen. In unseren europäischen Nachbarländern ist die private Arbeitsvermittlung schon seit langer Zeit erlaubt. Sie gehört mittlerweile bei den Personalchefs der Unternehmen zu einem selbstverständlichen Instrument bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu den Aufgaben der privaten Arbeitsvermittler gehört die Suche, die Auswahl, die Beurteilung und Empfehlung geeigneter Arbeitskräfte sowie der Aufbau von Kontakten zu den Unternehmen.

Private Arbeitsvermittler benötigten bis zum 31.03.2002 grundsätzlich für ihre Tätigkeit von der Bundesanstalt für Arbeit die “Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung gem. § 291 Abs. 1 i. V. m. § 294 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB III vom 24.03.1997 (BGBl. I S. 595). Diese Genehmigungspflicht ist mit Änderung des Gesetzes zum 01.04.2002 entfallen.

Private Arbeitsvermittlung ist keine Zeitarbeit!

2.   Zeitarbeit:

Bei der Zeitarbeit hingegen schließen Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen. Von dort werden Sie dann für eine bestimmte Zeit in andere Unternehmen entsandt, in denen vorübergehend (zusätzliches) Personal benötigt wird. Während der gesamten Zeit bleiben Sie jedoch Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens und erhalten auch von dort Ihr Gehalt. In vielen Fällen werden Beschäftigte einer Zeitarbeitsfirma vom “ausleihenden” Unternehmen in ein (meistens unbefristetes) Arbeitsverhältnis übernommen. Die Zeitarbeit bietet somit nicht nur den Unternehmen die Möglichkeit, flexibel auf personelle Engpässe reagieren zu können, sie bietet auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in nicht seltenen Fällen vorher arbeitslos waren, durch den Einsatz in mehreren Unternehmen zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, um dann in Unternehmen ausserhalb der Zeitarbeit zu wechseln.

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